Geburt
In Belgien ist man verpflichtet, Neugeborene in der Gemeinde anzumelden, in der es geboren wird. Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, haben Sie maximal 15 Kalendertage nach der Geburt Zeit, um es im Bevölkerungsregister des Geburtsorts anzumelden.
In vielen Krankenhäusern hilft man Ihnen, diese Formalität zu erledigen. Die Beziehung beider Elternteile zum Kind muss deutlich sein (durch eine Heirat oder die Anerkennung der Elternschaft vor der Geburt). Ansonsten kann ein Vater sein Kind nicht anmelden. Wenn Sie nicht verheiratet oder geschieden sind, muss die Mutter oder müssen Vater und Mutter gemeinsam diese Anmeldung vornehmen.
Einwohnermeldeamt
Jan van Ruusbroecpark (kasteelhoeve)
https://www.hoeilaart.be/aangifte-geboorte
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08.15-12.00 Uhr
donnerstags von 16.00-19.30 Uhr