Geburt
In Belgien ist man verpflichtet, Neugeborene in der Gemeinde anzumelden, in der es geboren wird. Dort lassen Sie die Geburt registrieren. Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, haben Sie maximal 15 Kalendertage nach der Geburt Zeit, es beim Bevölkerungsregister der Gemeinde anzumelden.
In vielen Krankenhäusern hilft man Ihnen, diese Formalität zu erledigen. Die Beziehung beider Elternteile zum Kind muss deutlich sein (durch eine Heirat oder die Anerkennung der Elternschaft vor der Geburt).
Ansonsten kann ein Vater sein Kind nicht anmelden. Wenn Sie nicht verheiratet oder geschieden sind, muss die Mutter oder müssen Vater und Mutter gemeinsam diese Anmeldung vornehmen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Einwohnermeldeamts Dienst Burgerlijke Stand Zaventem oder senden Sie eine E-Mail an burgerlijke.stand@zaventem.be
Stationsstraat 8, 1930 Zaventem
02 720 35 50
Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08.30 bis 12.20 Uhr
mittwochs von 13.30 bis 15.20 Uhr und
donnerstags von 17.00 bis 19.20 Uhr
Kind en Gezin
Diese Dienststelle der flämischen Behörden kümmert sich um das Wohlergehen von Kleinkindern und ihren Familien. Kind en Gezin ist insbesondere auf dem Gebiet der präventiven Familienunterstützung, Kinderbetreuung und Adoption tätig.
Die Leistungen der Dienststelle sind kostenlos für alle Kinder (bis 3 Jahre) und für ihre Eltern, aber auch für jene, die extra Unterstützung brauchen.
Beratungsstelle Kind en Gezin in Zaventem: Unterstützung ab der Schwangerschaft bis 3 Jahr
Kerkstraat 21, 1930 Zaventem
078 150 100 Weitere Infos lesen Sie auf der Website von Kind en Gezin.