Geburt
In Belgien ist man verpflichtet, Neugeborene in der Gemeinde anzumelden, in der es geboren wird. Dort lassen Sie die Geburt registrieren. Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, haben Sie maximal 15 Kalendertage nach der Geburt Zeit, es beim Bevölkerungsregister der Gemeinde anzumelden.
In vielen Krankenhäusern hilft man Ihnen, diese Formalität zu erledigen. Die Beziehung beider Elternteile zum Kind muss deutlich sein (durch eine Heirat oder die Anerkennung der Elternschaft vor der Geburt).
Ansonsten kann ein Vater sein Kind nicht anmelden. Wenn Sie nicht verheiratet oder geschieden sind, muss die Mutter oder müssen Vater und Mutter gemeinsam diese Anmeldung vornehmen.
Markt 7A,
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